Möblierte Wohnungen & Mietpreisbremse: Was gilt 2025?
Gilt die Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen?
Grundsätzlich ja. Die Mietpreisbremse gilt auch für möbliert vermietete Wohnungen. Allerdings gibt es eine wichtige Besonderheit: den Möblierungszuschlag.
Wann gilt die Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen?
Die Mietpreisbremse greift bei möblierten Wohnungen unter den gleichen Voraussetzungen wie bei unmöblierten:
- -✅ Die Wohnung liegt in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt
- -✅ Es handelt sich um eine Neuvermietung
- -✅ Kein Neubau (Erstbezug nach 01.10.2014)
- -✅ Keine umfassende Modernisierung
Die wichtige Ausnahme: Vorübergehende Vermietung
Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wird (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das betrifft:
- -Ferienwohnungen
- -Wohnungen für befristete Arbeitseinsätze (wenn klar befristet)
- -Monteurwohnungen
Aber: Wird eine möblierte Wohnung als dauerhafter Wohnsitz vermietet, gilt die Mietpreisbremse uneingeschränkt.
Der Möblierungszuschlag
Was ist der Möblierungszuschlag?
Vermieter dürfen für die Bereitstellung von Möbeln einen Zuschlag auf die Miete erheben. Dieser Zuschlag ist zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig.
Wie hoch darf der Zuschlag sein?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für den Möblierungszuschlag — das ist das Problem. Die Rechtsprechung orientiert sich an:
- -2 % des Zeitwerts der Möbel pro Monat (gängige Faustformel)
- -Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung (ca. 10 % pro Jahr)
Beispielrechnung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Anschaffungswert Möbel | 5.000 € |
| Alter der Möbel | 3 Jahre |
| Zeitwert (nach Abschreibung) | 3.500 € |
| Monatlicher Zuschlag (2 %) | 70 € |
Das Problem in der Praxis
Viele Vermieter verlangen pauschale Möblierungszuschläge von 200–500 €/Monat, ohne den Wert der Möbel nachzuweisen. Das ist in vielen Fällen unzulässig.
Auskunftspflicht seit 2019
Seit 2019 müssen Vermieter vor Vertragsschluss mitteilen, wie sich die Miete zusammensetzt — einschließlich des Möblierungszuschlags. Tun sie das nicht:
- -Können sie sich 2 Jahre lang nicht auf den Zuschlag berufen
- -Die gesamte Miete wird an der Mietpreisbremse gemessen
So prüfst du deine möblierte Wohnung
- Vergleichsmiete ermitteln: Nutze unseren Rechner für die ortsübliche Vergleichsmiete (unmöbliert)
- Möblierungszuschlag berechnen: 2 % des Zeitwerts der Möbel pro Monat
- Zulässige Gesamtmiete: Vergleichsmiete × 1,10 + Möblierungszuschlag
- Vergleichen: Liegt deine tatsächliche Miete darüber?
Fazit
Auch bei möblierten Wohnungen hast du Rechte. Lass dich nicht von überhöhten Möblierungszuschlägen abschrecken. Prüfe jetzt kostenlos, ob deine Miete zu hoch ist.
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