Mietrecht

    Tauschwohnung gesucht? Prüfe zuerst deine Mietpreisbremse

    6 Min. Lesezeit8. März 2025

    Warum Tauschwohnungs-Suchende besonders betroffen sind

    Wer auf Immobilienportalen oder bei WG-Gesucht eine Tauschwohnung inseriert, hat meist einen konkreten Grund: Die aktuelle Wohnung ist zu teuer, zu klein oder passt nicht mehr zur Lebenssituation.

    Doch was viele nicht wissen: In den allermeisten Fällen ist die hohe Miete gar nicht rechtmäßig. Denn die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Nettokaltmiete bei Neuvermietungen auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

    Die typische Situation

    • -Du bist in eine Wohnung gezogen und zahlst z. B. 1.400 € Kaltmiete
    • -Die ortsübliche Vergleichsmiete für deine Wohnung liegt bei 1.000 €
    • -Zulässig wären also nur 1.100 € (10 % Aufschlag)
    • -Du zahlst 300 € pro Monat zu viel — das sind 3.600 € im Jahr

    Was ist die Mietpreisbremse?

    Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt — also genau dort, wo Tauschwohnungen besonders gesucht werden. Sie besagt:

    > Die Miete darf bei Neuvermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem qualifizierten Mietspiegel deiner Stadt. In München beispielsweise aus dem Münchner Mietspiegel 2025.

    So prüfst du deine Miete in 2 Minuten

    1. Adresse eingeben — Unser Mietpreisbremse-Rechner ermittelt automatisch Wohnlage und Baujahr
    2. Wohnungsdaten angeben — Fläche, Ausstattung und Gebäudetyp
    3. Ergebnis erhalten — Sofort sehen, ob und wie viel du zu viel zahlst

    Rüge vor dem Tausch — warum das klug ist

    Bevor du deine Wohnung tauschst, solltest du eine qualifizierte Rüge an deinen Vermieter schicken. Warum?

    Geld zurückfordern Ab dem Zugang der Rüge kannst du die **zu viel gezahlte Miete zurückfordern**. Das können schnell mehrere Tausend Euro sein.

    Verhandlungsposition stärken Mit einer Rüge zeigst du dem Vermieter, dass du deine Rechte kennst. Das stärkt deine Position — auch bei Gesprächen über den Wohnungstausch.

    Auch der Nachmieter profitiert Wenn die Miete durch deine Rüge gesenkt wird, zahlt auch dein Nachmieter (oder Tauschpartner) eine faire Miete.

    Was muss ich für die Rüge tun?

    Eine wirksame Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB muss enthalten:

    • -Die konkrete Beanstandung der Miethöhe
    • -Die Berechnung der zulässigen Höchstmiete
    • -Den Bezug auf den qualifizierten Mietspiegel

    Unser Rechner erstellt dir ein fertiges Rügeschreiben als PDF, das du nur noch an deinen Vermieter schicken musst.

    Häufige Einwände — und warum sie nicht stimmen

    "Ich habe den Mietvertrag ja unterschrieben" Das spielt keine Rolle. Die Mietpreisbremse gilt **unabhängig** von deiner Zustimmung im Mietvertrag. Eine überhöhte Miete ist kraft Gesetzes teilweise unwirksam.

    "Mein Vermieter wird mir kündigen" Eine Kündigung wegen einer Mietpreisrüge ist **rechtlich unzulässig**. Du bist gesetzlich geschützt.

    "Das lohnt sich doch nicht" Bei einer Überzahlung von 200 €/Monat sparst du **2.400 € pro Jahr**. Über die typische Mietdauer von 5 Jahren sind das **12.000 €**.

    Fazit: Erst rügen, dann tauschen

    Bevor du deine Wohnung auf einer Tauschbörse anbietest, prüfe in 2 Minuten, ob du zu viel Miete zahlst. Die Mietpreisbremse ist dein gesetzliches Recht — nutze es.

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    Dieser Artikel wurde zuletzt am 08.03.2025 aktualisiert und basiert auf der aktuellen Rechtslage (§§ 556d ff. BGB).

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